Arzt oder Heilpraktiker? Wer kann mir helfen, wenn ich ständig krank bin ?
In der heutigen Zeit leiden immer mehr Menschen unter chronischen Erkrankungen wie Rückenschmerzen, Migräne, Durchblutungsstörungen, Stoffwechselerkrankungen, Allergien, psychosomatische Beschwerden u. a. Manche Menschen irren jahrelang von Arzt zu Arzt, ohne das ihnen wirklich geholfen wird. Doch auf die Frage, ob die Schulmedizin oder die Alternativmedizin diese Krankheiten besser behandeln kann, gibt es keine allgemein-gültige Antwort. Wenn der Arzt nicht mehr helfen kann, versuche ich es mit dem Heilpraktiker. Das klingt einleuchtend. Doch so einfach ist es nicht. Die Schulmedizin lehnt, trotz erstaunlicher Erfolge von Heilpraktikern, alternative Behandlungsmethoden immer noch weitestgehend ab. Um die Frage zu beantworten, zu wem soll ich gehen, wenn ich ständig krank bin, sollte man sich über die wesentlichen Unterschiede zwischen Schulmedizin und Alternativmedizin kundig machen.
Was darf ein Heilpraktiker und was darf er nicht?
Ein grundsätzlicher Unterschied zum Arzt liegt in den Befugnissen. Gewisse Tätigkeiten sind Heilpraktikern gesetzlich verboten. Sie dürfen z. B. keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen und auch keine REHA-Maßnahmen verschreiben. Verboten ist ihnen auch die Behandlung bestimmter Infektionskrankheiten, auch von sexuell übertragbaren Krankheiten, Frakturen oder innere Organ-Verletzungen, die Durchführung von Bluttransfusionen, Schwangerschaftsabbrüchen sowie der Einsatz von Röntgen- oder Gendiagnostik. Hingegen dürfen Heilpraktiker durchaus viele Krankheiten, wie z. B. Krebs, Diabetes, Alzheimer, Herzinsuffizienz etc. mit den ihnen geeignet erscheinenden Methoden behandeln. Sie dürfen Spritzen setzen, auch intravenös, Infusionen verabreichen und offene Wunden behandeln. Insgesamt betrachtet haben Heilpraktiker also umfangreiche Rechte, auch im Bereich der Schulmedizin. Im Grunde ist ihnen alles erlaubt, was nicht direkt verboten ist. Der Heilpraktiker muss nur fragen: Liegt eine Erkrankung oder Symptomatik vor die ich nicht selbst behandeln darf? Wenn ja, muss der Heilpraktiker den Patienten an einen Arzt verweisen.
Was unterscheidet den Arzt vom Heilpraktiker
Voraussetzung für die Ausübung der Heilpraktikertätigkeit in Deutschland ist zunächst eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 HeilprG. Die Erlaubnis wird nach erfolgreichem Bestehen einer staatlich geregelten Fachkundeprüfung durch die jeweilige Landesbehörde (i. d. R. das Gesundheitsamt) erteilt. Mit dieser Erlaubnis darf der Heilpraktiker dann selbstständig Diagnosen erstellen und Therapien durchführen. Und genau da kann auch eine zielgerichtete Abgrenzung zwischen Schulmedizin und Alternativmedizin erfolgen:
- Diagnose: Sowohl bei Ärzten als auch bei Heilpraktikern steht vor der Therapie stets die Diagnose. Während Ärzte aber wissenschaftlich anerkannte Diagnostikverfahren wie Röntgen, Kernspin- und Computertomografie sowie Ultraschall verwenden, setzen Heilpraktiker eher auf unkonventionelle Methoden, wie z. B. Augen- und Pulsdiagnose, Zungendiagnostik, Kirlianfotographie, Biotensor, Kinesiologie und Radiästhesie. Obwohl die ärztlichen Diagnostikverfahren, denen der Heilpraktiker sicher weit überlegen sind, bleibt die Frage, welche Methode man bevorzugt, wohl letztendlich eine Glaubensfrage jedes Einzelnen.
- Therapie: Ärztliche Therapiemaßnahmen spielen sich in der Regel nur auf pathologischer Ebene ab. Die von Ärzten gern angewandte rein symptombasierte Untersuchung und anschließende medikamentöse Behandlung einzelner Krankheitssymptome, führt gerade bei chronischen Erkrankungen oft nicht zum gewünschten Erfolg. Der Patient wird nicht dauerhaft geheilt. Der Heilpraktiker hingegen setzt gezielt auf eine Ganzheitstherapie. Er bezieht den Menschen als Ganzes in seine Analyse und Therapie mit ein. Ärzte vertrauen meist nur auf die Wirkung von Medikamenten. Sie bekämpfen allerdings nur die Symptome nicht aber die Ursachen. Heilpraktiker hingegen wenden bevorzugt naturkundliche, sanfte Heilmittel an und setzen auch auf die Selbstheilungskräfte des Körpers, häufig mit erstaunlichem Erfolg. Er berücksichtigt organische und psychische Aspekte der Krankheit gleichermaßen.
Fazit: Auch Heilpraktiker vollbringen keine Wunder. Bei schweren Erkrankungen sollte daher immer erst ein Schulmediziner konsultiert werden. Es gibt aber nichts dagegen einzuwenden, die Behandlung des Schulmediziners durch eine naturheilkundliche Therapie zu ergänzen. Wie so oft ist auch hier der Mittelweg der beste.