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Ist ein Mensch krank oder pflegebedürftig, dann sind häufige Aufenthalte im Krankenhaus nicht selten. Darunter fallen auch Zahnarztbesuche und der tägliche Gang zur Chemotherapie. Oft können solche Termine noch selbst wahrgenommen werden, also mit dem eigenen Auto und ohne eine Begleitung. Auf Dauer geht das aber nicht, sodass die Strecken anders bewältigt werden müssen. Das eigene Umfeld (wie Familienangehörige oder Freunde) wäre eine Option, doch auch das kann nicht jede Fahrt abdecken. Somit bleiben nur mehr Krankenfahrten beziehungsweise Krankentransporte übrig, aber wie bekommt man die Kosten dafür erstattet?

Krankenfahrt und Krankentransport – das ist der Unterschied

Die beiden Begriffe hören sich sehr ähnlich an, haben jedoch jeweils eine andere Bedeutung. Als Krankenfahrten werden Fahrten bezeichnet, die ohne medizinisch-fachliche Betreuung erfolgen. Sie kommen dann zum Einsatz, wenn der Patient keine besondere Einrichtung für die Fahrt benötigt. Krankenfahrten können zum Beispiel mit einem privaten Fahrzeug, mit einem Taxi, mit einem Mietwagen oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgen.
Spricht man von einem Krankentransport, dann ist die Fahrt mit einem Krankentransportwagen gemeint. Sie werden dann eingesetzt, wenn der Patient auf eine besondere Einrichtung und/oder auf eine fachliche Betreuung angewiesen ist. Als Transportmittel stehen nicht nur Krankentransportwagen zur Verfügung, bei einem Notfall kann auch ein Rettungswagen, ein Notarztwagen oder der Rettungshubschrauber angefordert werden.

Die Absprache mit der Krankenkasse muss vorher erfolgen

Die wichtigste Regel bei der Erstattung von Krankenfahrten ist die vorherige Rücksprache mit der Krankenkasse. Man darf nicht einfach ein Taxi rufen und damit ins Krankenhaus oder zum Arzt fahren. Tut man es doch, dann bleibt man mit großer Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen. Natürlich gibt es auch Ausnahmefälle, dazu zählen akute Notfälle und wenn Lebensgefahr besteht. Wer sich unsicher ist, der sollte vorher bei seiner Krankenkasse nachfragen.
Eine entscheidende Voraussetzung für die Übernahme der Kosten einer Krankenfahrt ist, dass diese medizinisch zwingend notwendig ist. Bescheinigt wird das Ganze vom behandelnden Arzt, danach stehen in erster Linie ein Privatfahrzeug und öffentliche Verkehrsmittel zur Auswahl. Sollte beides aufgrund der gesundheitlichen Umstände nicht zumutbar sein, dann wird in der Regel ein Taxi gewährt. Bei einem Krankentransport sind die Voraussetzungen nahezu identisch, auch dieser muss aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sein.

Mit dem Taxi zur Dialyse, zahlt die Krankenkasse?

Eine Dialysebehandlung fordert Kraft und Nerven, deshalb können viele nicht selbst zur Behandlung fahren. Die Fahrt mit dem Taxi ist zwar praktisch, geht aber mit der Zeit ins Geld. Die gute Nachricht: Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, dann werden die Fahrkosten von Dialysepatienten übernommen. Sicherheitshalber gilt es aber auch hier zuvor nachzufragen.
Zu guter Letzt noch ein allgemeiner Hinweis: Die Kosten für eine Fahrt werden grundsätzlich nur bis zur nächstgelegenen Behandlungsstätte übernommen. Bei weiter entfernten Orten müssen medizinische Gründe vorgelegt werden, um die Kosten erstattet zu bekommen.

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