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Ab dem 28.04.2020 gilt der neue Bußgeldkatalog, in dem die Bußgelder im Straßenverkehr erhöht worden sind. Dadurch sollen vor allem Radfahrer geschützt, die missbräuchliche Nutzung der Rettungsgasse verhindert werden und eine schnellere Einziehung des Führerscheins bei Fehlverhalten ermöglicht werden.

Konkret wurden für einige Verkehrsvergehen die Strafmaße angepasst und höhere Bußgelder beschlossen. Die Änderungen im Einzelnen:

Viele Maßnahmen wurden zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der Fahrradfahrer, beschlossen.
Zunächst gibt es nun ein Halteverbot auf den Schutzstreifen. Diese befinden sich am Straßenrand und sind für die Fahrradfahrer gedacht. Wer zukünftig auf diesen Flächen hält – und dabei genügt es nur zu halten, parken ist nicht notwendig – muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 € rechnen. Hinzu kommt noch ein Punkt in Flensburg.

Für die Nutzung von Gehwegen, linken Radwegen und Seitenstreifen durch Autofahrer wurde das Bußgeld erhöht. Statt der bisherigen 25,00 € werden zukünftig für diese Vergehen ebenfalls 100,00 € fällig.

Konkretisiert wurde auch der Seitenabstand, der zu Fußgängern, E-Scootern und Radfahrern eingehalten werden muss. Beim Überholen musste bisher ein „ausreichender Sicherheitsabstand“ eingehalten werden. Genauer wurde dieser allerdings nicht definiert. Nun wurde der Mindestabstand genauer festgelegt. Innerorts müssen 1,5m Abstand gehalten werden, außerhalb geschlossener Ortschaften sogar 2,00 m.

Weitere Anpassungen gibt es im Bereich der Rettungsgassen. Diese müssen während eines Staus gebildet werden, damit Rettungsfahrzeuge und Polizei schneller zu eventuellen Unfallstellen gelangen können.
Wer keinen Platz für eine Rettungsgasse macht (linker Fahrstreifen nach links, alle anderen nach rechts), kann mit einem Bußgeld von 200,00 € belastet werden. Hinzu kommen zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat. Hier wurde also eine sehr strenge neue Regelung getroffen.

Wird ordnungsgemäß eine Rettungsgasse gebildet, kommt es immer häufiger vor, dass diese Gasse von Autofahrern oder Motorradfahrern genutzt werden, um den Stau zu entgehen. Das ist natürlich nicht der Sinn einer Rettungsgasse und streng verboten. Auch hier ist das neue Bußgeld mit einer Höhe von 320,00 € sehr drastisch. Hinzu kommen auch hier zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Deutlich strenger geahndet wird zu dem das zu schnelle Fahren. Es drohen nun schon Fahrverbote ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Früher waren dies 31 km/h. Für die Überschreitung von 21 km/h gibt es nun ein Fahrverbot von einem Monat. Zusätzlich gibt es noch ein Bußgeld mit 80,00 € und zwei Punkte. Dies gilt innerhalb von geschlossenen Ortschaften.
Auch außerhalb wurden die Regeln verschärft. Früher durften bis zum einem Fahrverbot 41 km/h zu schnell gefahren werden. Nun gibt es das Fahrverbot schon bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h. Das Bußgeld liegt mit 95,00 € etwas höher als innerorts. Hinzu kommt das Fahrverbot von einem Monat.

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurden zudem die Bußgelder für zu schnelles Fahren auf allen Ebenen angepasst.
Wer bis zu 10 km/h zu schnell gefahren ist, musste bisher 10,00 € zahlen. Zukünftig sind 20,00 € zu zahlen. Auch in den Bereichen von 11 – 15 km/h und 16 – 20 km/h wurden die bisherigen Bußgelder verdoppelt.
Die anderen Bereichen sehen weiterhin wie folgt aus:

Überschreitung von 21 – 25 km/h: 70,00 € + Punkt
Überschreitung von 26 – 30 km/h: 80,00 € + Punkt
Überschreitung von 31 – 40 km/h: 120,00 € + Punkt
Überschreitung von 41 – 50 km/h: 160,00 € + 2 Punkte
Überschreitung von 51 – 60 km/h: 240,00 € + 2 Punkte
Überschreitung von 61 – 70 km/h: 440,00 € + 2 Punkte
Überschreitung von mehr als 70 km/h: 600,00 € + 2 Punkte

Hier sind somit ziemlich starke Verschärfungen eingetreten, die die immer wieder auftretenden Geschwindigkeitsüberschreitungen verhindern sollen. Vor allem im geringeren Bereich sind die Bußgelder stark angestiegen. Im höheren Bereich gibt es das schnellere Fahrverbot.

Strengere Regelungen gibt es zudem im Bereich des Parkens. Wer an unübersichtlichen Kreuzungen falsch parkt, muss mit höheren Strafen rechnen. Parkplätze, die nur für E-Autos oder Carsharing genutzt werden dürfen, sollen zudem einfacher gekennzeichnet werden können, damit es dort nicht mehr zum falsch parken kommt.

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