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Kündigung wegen Eigenbedarf: Welche Rechte haben Vermieter und Mieter?

Mittlerweile gilt die Kündigung werden Eigenbedarf als einer der häufigsten Gründe, eine/n Mieter/in vor augenscheinlich vollendete Tatsachen zu stellen und dessen/deren Lebensmittelpunkt aus den Fugen zu heben. Wer Eigentum besitzt, darf selbstverständlich einen Anspruch erheben und diesen im gesetzlichen Rahmen geltend machen. Andererseits berücksichtigt die Rechtsprechung den Bedarf sowie die individuellen Bedürfnisse von Mietern/innen, weshalb stets der Einzelfall zu bewerten ist.

Rechte von Vermietern bei der Anmeldung von Eigenbedarf

Die mittlerweile sehr klare Rechtsgrundlage besagt ausdrücklich, dass Sie als Vermieter/in nur wegen Eigenbedarf einem/einer Mieter/Mieterin in kündigen dürfen, wenn Sie für sich selbst oder einer Person in naher Verwandtschaft den Wohnraum benötigen. Es ist nicht zulässig, dass Sie wegen dem Bestreben nach einer höheren Miete, das Mietverhältnis in Form eines/einer neuen Mieters/Mieterin erneuern.

Existenzielle und soziale Gründe sprechen für den Eigenbedarf

Wenn Sie als Vermieter wegen Heirat, Nachwuchs oder anderen familiären Gründen die bislang vermietete Immobilie benötigen, steht einer Eigenbedarfsmeldung nichts im Weg. Auch der Bedarf für eine eventuell notwendig werdende Pflege von Eltern, das Unterkommen von (Schwieger-)Kindern oder entfernten Verwandten sehen deutschen Gerichte als gerechtfertigt für die Anmeldung eines Eigenbedarfs des einst erworbenen Eigentums (Wohnung/Haus) an.

Die in diesem Zusammenhang stehenden Bestrebungen müssen stets sowohl nachvollziehbar als auch nachweisbar sein. Um eine klare und zielgerichtete Struktur unter Berücksichtigung der Gesetzeslage in Deutschland einzuhalten, empfiehlt sich die Beratung durch einen fachkundigen Rechtsberater.

Eine objektive Betrachtung durch Mieter/innen ist hilfreich

Die wenigsten Mieter/innen sind auf die plötzlich bevorstehende „Katastrophe“ vorbereitet und neigen aus den unterschiedlichsten Gründen zu panischen Reaktionen. Dennoch gilt es, die Situation objektiv zu analysieren.

So ist zum Beispiel eine sogenannte Vorratskündigung nicht zulässig, nur weil in neun Monaten ein Bedarf seitens des/der Vermieters/in in Aussicht steht. Darüber hinaus ist es unzulässig. Den/die Mieter/in durch Unwahrheiten zu täuschen, weshalb Mieter/innen stets auf einen Nachweis bestehen sollten.

Der rechtliche Widerspruch als (mögliche) Option

Die Ankündigung von Eigenbedarf ist in den allermeisten Fällen anwaltlich/rechtlich „gedeckelt“, weshalb Sie als Mieter/in die gleichen Geschütze auffahren sollten. Es stellt sich dabei nicht die Frage der Fairness oder der subjektiven Wahrnehmung. Die Klärung der Fronten sowie des rechtlich machbaren müssen zwingend aus Gründen des gesellschaftlichen Miteinanders im Mittelpunkt stehen.

Insbesondere bei nicht eindeutigen Sachlagen, dürfen Sie als Mieter/in durchaus rechtliche Zweifel anbringen und einen entsprechenden Widerspruch äußern. Von einer emotional geleiteten Reaktion ist jederzeit abzuraten, da Sie als Mieter/in laut Gesetz mindestens zwei Monate Zeit für einen Widerspruch haben. Zudem spielen das Vorhandensein von Kindern, Ihr persönliches Lebensalter sowie die Dauer des bestehenden Mietverhältnisses eine maßgebliche Rolle.

Fazit

Vermieter/innen sowie Mieter/innen verfolgen vor dem Hintergrund einer Eigenbedarfskündigung sicherlich grundlegend verschiedene Interessen, welche vollumfänglich berücksichtigt werden sollten – ungesetzliches Handeln einmal ausgeschlossen.

Für beide Parteien ist ein behutsames Vorgehen mit Bedacht und Geduld sicherlich empfehlenswert, um etwaige Unklarheiten aus der Welt zu schaffen und sich dem Gesetz entsprechend gütlich zur Zufriedenheit aller zu einigen.

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