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In der heutigen Wirtschafts- und Arbeitswelt entscheiden das digitale Know-how und die Technologien über die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit von den Unternehmen. Damit auch der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung voll ausschöpfen kann, gibt es mittlerweile ein Unterstützungsprogramm von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, welches kleineren und mittleren Unternehmen helfen soll. In diesem Artikel erhalten Sie zahlreiche Informationen über das Unterstützungsprogramm, sodass Sie sich anschließend bestmöglich selbst auskennen. Das Programm heißt „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ und soll die Unternehmen dazu bewegen, dass sie in die Qualifizierung von den Beschäftigten und in digitale Technologien investieren, indem sie finanzielle Zuschüsse erhalten.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung kann von mittelständischen Unternehmen beantragt werden. Es spielt keine Rolle, aus welcher Branche das Unternehmen stammt. Die Förderung kann auch von freien Berufen und Handwerksbetrieben beantragt werden. Die Voraussetzung ist darin zu finden, dass die Unternehmen, die die Förderung beantragen möchten, zwischen drei und 499 Beschäftigte angestellt haben müssen. Außerdem ist es wichtig, dass die Förderung vor allem dann beantragt werden kann, wenn ein entsprechendes Digitalisierungsvorhaben geplant wird. Dies können zum Beispiel Investitionen in die Mitarbeiterqualifizierung oder in Software oder Hardware sein.

Welche Voraussetzungen müssen die Unternehmen aufweisen?

Es ist wichtig, dass die Unternehmen einen Digitalisierungsplan darlegen. Dies geschieht in Form gezielter Fragestellungen beim Förderantrag. Es muss das gesamte Digitalisierungsvorhaben beschrieben werden. Außerdem ist es sehr wichtig, dass die Anzahl und die Art der Qualifizierungsmaßnahmen erwähnt werden. Des Weiteren müssen die Unternehmen die Ziele erläutern, die sie mit der Investition erreichen möchten und ihren derzeitigen Stand der Digitalisierung aufzeigen. Im Digitalisierungsplan kann zum Beispiel erwähnt werden, wie die Marktposition des Unternehmens gestärkt wird, wie sich das neue Geschäftsmodell entwickelt, wie das Unternehmen die neuen Geschäftsfelder erschließt oder wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet werden kann. Darüber hinaus ist es von hoher Bedeutung, dass das Unternehmen eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Deutschland hat und die Investition in diese erfolgt. Außerdem darf das Unternehmen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht mit dem Vorhaben begonnen haben. Nachdem die Förderung bewilligt worden ist, hat das Unternehmen ein Jahr Zeit, um das Vorhaben zu realisieren. Die Verwendung der Fördermittel muss selbstverständlich nachgewiesen werden.

Wie sieht es mit der Laufzeit der Förderung aus?

Die Antragsstellung ist bis zum 7. September freigeschaltet. Es ist notwendig, dass der Antrag auf Förderung bis einschließlich zum Jahre 2023 erfolgt.

Welche Ziele werden mit dem Programm verfolgt?

Das Digitalisierungsprogramm soll kleine und mittlere Unternehmen und auch das Handwerk bei der digitalen Transformation unterstützten. Im Folgenden werden Ihnen die Ziele des Digitalisierungsprogrammes nähergebracht:

  • Es sollen Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen unterstützt werden.
  • Es soll eine höhere IT-Sicherheit in den Unternehemn geschaffen werden.
  • Das Digitalisierungsprogramm soll die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dazu befähigen, dass diese die Digitalisierung erkennen und neue Investitionen in die Digitalisierung anstoßen.
  • Es soll die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von kleineren und mittleren Unternehmen gestärkt werden.
  • Die digitalen Geschäftsmodelle sollen den Unternehmen mehr Chancen bieten.
  • Die digitalen Geschäftsprozesse in den Unternehmen sollen verbessert werden.
  • Die Digitalisierungsprozesse sollen verstärkt branchenübergreifenden beim Handwerk und den kleinen und mittleren Unternehmen stattfinden.
  • Die Beschäftigten sollen Know-how und Qualifzierung erlangen.
  • Grundsätzlich sollen die Unternehmen mehr in digitale Technologien investieren.

Wichtige Fakten über das Digitalisierungsprogramm

  • 52 Prozent der Unternehmen erreichen nur eine durchschnittliche Digitalisierung
  • 34 Prozent der Unternehmen verfügen über keine digitalen Kompetenzen
  • kleinere und mittlere Unternehmen investieren pro Jahr rund 17.000 Euro in die Digitalisierung
  • 60 Prozent der Unternehmen sagen von sich selbst, dass die Digitaltechnologien bei ihnen eine mittelgroße bis sehr große Rolle spielen

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Summe, die pro Unternehmen gewährt wird, sind 50.000 Euro. Sollte es sich um eine Investition von Wertschöpfungsketten drehen, kann ein Unternehmen bis zu 100.000 Euro erhalten. Allerdings muss beachtet werden, dass die Höhe des Zuschusses anteilig von den Investitionskosten berechnet wird. Je nach Unternehmensgröße ist die Förderquote gestaffelt. Damit die wirtschaftlichen Auswirkungen von der Corona-Pandemie begrenzt werden können, erhält jeder Antragssteller und jede Antragstellerin bis zum 30. Juni 2021 eine erhöhte Förderquote. Ab dem 1. Juli 2021 gelten die Förderquoten, die ursprünglich vorgesehen waren. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten eine Förderquote von bis zu 40 Prozent. Unternehmen von bis zu 250 Beschäftigten wird eine Förderquote von bis zu 35 Prozent ausgezahlt und Unternehmen von bis zu 499 Beschäftigten können sich über eine Förderquote von bis zu 30 Prozent freuen. Es kann somit erkannt werden, dass kleineren Unternehmen ein höherer prozentualer Zuschuss gewährt wird.

Für welche Investitionen kann ich keinen Zuschuss erhalten?

Es gibt einige Investitionen, für die kein Zuschuss gewährt werden kann. Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht über die betroffenen Investitionen:

  • Die Kosten für Beratungsplanungen für die Erstellung eines Digitalisierungsplans werden nicht übernommen.
  • Es werden keine Zuschüsse für den Einsatz von eigenen Entwicklungskapazitäten gewährt.
  • Alle Leistungen von Unternehmen, die mit dem jeweiligen antragstellenden Unternehmen verbunden sind, werden nicht gedeckt.
  • Sollte das Unternehmen zusätzliche Ausgaben für Reise-, Verwaltungs- oder Personalkosten haben, werden diese nicht mit einem Zuschuss versehen.
  • Wenn sich das Unternehmen erstmalig mit Kommunikations- und Informationstechnologie ausstatten muss, wird das nicht bezuschusst.
  • Ebenso werden keine Zuschüsse für Routine- und Ersatz-Investitionen gewährt.
  • Sollte Standardsoftware oder Standardhardware angeschafft werden, die nicht direkt mit den Förderzielen oder dem Digitalisierungsvorhaben übereinstimmen, darf nicht mit einem Zuschuss gerechnet werden.

Wobei handelt es sich um eine Wertschöpfungskette im Bezug auf das Programm?

Im Normalfall arbeiten mehrere Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette zusammen. Eine Wertschöpfungskette reicht somit von der Zulieferung der einzelnen Materialien bis hin zu dem fertigen Produkt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass einige Unternehmen im Wertschöpfungsnetz kooperieren. Es ist sehr wichtig, dass jedes Unternehmen einen eigenen Antrag zum Programm stellt.

Welche Unternehmen sind nicht anspruchsberechtigt?

Es gibt einige Unternehmen, die keinen Anspruch auf die Förderung haben, obwohl sie die Voraussetzungen erfüllen. Hierbei handelt es sich um Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, gemeinnützige Unternehmen, Unternehmen in Gründung, Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Vereine und Unternehmen in Schwierigkeiten oder insolvente Unternehmen.

Ist es möglich, als Start-up gefördert zu werden?

Es sollte beachtet werden, dass ein Start-up nur dann einen Förderantrag stellen kann, wenn ausreichend Umsätze vorhanden sind und ein Geschäftsbetrieb erfolgt. Dies bedeutet, es muss bereits eine Rechtsform gewählt und die Gründungsphase erfolgreich beendet worden sein. Darüber hinaus ist es zu empfehlen, dass bereits ein erster Jahresabschluss vorliegt und die Eintragung im Handelsregister schon erfolgt ist. Somit gilt, dass keine Investitionen gefördert werden, die erst zum Aufbau von dem Betrieb oder dem Geschäftsmodell dienen.

Wer zählt als Mitarbeiter oder als Mitarbeiterin?

In die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden grundsätzlich alle Gehalts- und Lohnempfänger sowie für das Unternehmen tätige Personen gezählt. Weiteres sind auch mitarbeitende Teilhaber und Eigentümer und Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz zu beachten. Es spielt keine Rolle, ob die Betroffenen einen Vollzeitjob oder einen Teilzeitjob ausführen oder als geringfügig Beschäftigte, Saisonpersonal oder Zeitarbeitskraft tätig sind. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Zahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Form von Vollzeitäquivalenten berechnet wird. Praktikanten und Praktikantinnen sowie Auszubildende werden nicht berücksichtigt. Außerdem wird die Dauer der Elternzeit ebenso nicht eingerechnet.

Kann die Förderung mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Allgemein gilt jedes Projekt, das bereits schon anders gefördert worden ist, kann nicht noch einmal mit diesem Digitalisierungsprogramm gefördert werden. Es werden somit keine Doppel-Förderungen gewährt. Jedoch darf der Eigenanteil des Unternehmens gleichzeitig über ein Beteiligungs- oder Kreditprogramm gefördert werden.

Wie und wann erhalte ich die Fördersumme ausgezahlt?

Der Verwendungsnachweis muss nach der Realisierung des Vorhabens eingereicht werden. Der Nachweis kann online ausgefüllt werden. Nachdem der Verwendungsnachweis erfolgreich geprüft worden ist, wird der Zuschuss ausgezahlt.

Darf ein Unternehmen mehrere Anträge stellen?

Selbstverständlich darf das Unternehmen einen erneuten Antrag stellen, wenn neue Kosten für ein Digitalisierungsvorhaben entstehen. Dies ist allerdings erst dann möglich, wenn das laufende Projekt beendet wurde und der Verwendungsnachweis geprüft worden ist. Dies bedeutet, nachdem die Prüfmitteilung übermittelt worden ist, kann ein neuer Antrag gestellt werden. Gleichzeitig bedeutet dies, dass es nicht möglich ist, dass mehrere Anträge parallel laufen.

Muss ich mich autorisieren lassen, wenn ich Digitalisierungsleistungen anbiete?

Es ist nicht notwendig, sich als Anbieter von Digitalisierungsleistungen autorisieren zu lassen.

Welche Tipps gibt es für Antragsteller und Antragsstellerinnen?

Am Anfang sollte der Digitalisierungsplan bestmöglich vorbereitet werden. Anschließend ist es sehr wichtig, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Die Antragsteller und Antragstellerinnen sollten beachten, dass das Digitalisierungsvorhaben frühzeitig begonnen wird. Anschließend sollte überprüft werden, ob die erhöhte Förderquote beantragt werden kann oder nicht. Die erhöhte Förderquote kann durch eine Investition in die IT-Sicherheit oder die Beteiligung an einem Wertschöpfungsnetzwerk zustehen. Letztlich sollte überprüft werden, ob eine Kombination von beiden Fördermodulen für das eigene Unternehmen sinnvoll ist. Dies würde eine Investition in die Mitarbeiterqualifizierung und eine Investition in die digitale Technologie nach sich ziehen.

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