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Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, so stellt dies alle Beteiligten vor ganz neue Herausforderungen. Um einer Überforderung aber auch einer womöglich falschen Betreuung des Pflegebedürftigen vorzubeugen, sollten von Anfang an einige Tipps beachtet werden. Auch wenn der Pflegefall noch nicht eingetreten ist, kann es ratsam sein, bereits Informationen einzuholen, wo Hilfe und Unterstützung angefordert werden könnte. Zunächst ist der Hausarzt Lotse und Ansprechpartner bei der Vermittlung von den verschiedenen Pflegedienstleistungen. Aber auch die Krankenhausärzte oder der Sozialdienst, welchen es in jedem Krankenhaus gibt, helfen bei Problemen rund um die Pflege Angehöriger gerne weiter.

Krankenkassen, Wohlfahrts- oder Sozialverbände unterhalten oft eigene Fachstellen für Pflegeberatungen durch qualifizierte Mitarbeiter. Einen Gesprächstermin in solch einem Pflegestützpunkt kann bereits die allermeisten Unklarheiten beseitigen helfen. Die Pflegeberater helfen selbstverständlich auch dabei, staatliche Leistungen oder andere Zuschüsse oder Gelder bei den verschiedenen Institutionen zu beantragen. Darüber hinaus ist es wichtig, sich an die Pflegekasse der zuständigen Krankenkasse zu wenden. Ein Antrag auf Pflegeleistungen ist nicht zwingend an eine bestimmte Form gebunden, sondern kann jederzeit auch formlos gestellt werden. Die Pflegekasse wird dann ein erweitertes Antragsformular an die Angehörigen oder auch den Pflegebedürftigen selbst zusenden, welches dann so genau wie möglich ausgefüllt und wieder an die Pflegekasse zurückgegeben werden muss.

In der Regel ist das weitere Procedere derart, dass ein Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkasse, MDK, die Häuslichkeit des Pflegebedürftigen aufsucht und sodann ein Gutachten erstellt. Dieses ist wiederum Grundlage für die Einteilung in einen bestimmten Pflegegrad. Falls ein Pflegeantrag abgelehnt werden sollte, kann gegen diesen Bescheid selbstverständlich innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Bei einer erneuten Ablehnung kommt eventuell noch ein Klageverfahren vor dem Sozialgericht infrage, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Hierzu ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen.

Es sollte alles getan werden, um den Alltag eines pflegebedürftigen Menschen so gut wie möglich zu erleichtern. Dazu müssen die entsprechenden Hilfsmittel organisiert werden. Dies können beispielsweise Mittel für die Behandlung einer Inkontinenz, ein Pflegebett, ein Rollator, ein Treppenlift oder sonstige sogenannte Pflegehilfsmittel sein. Wurde eine Pflegebedürftigkeit anerkannt, so zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 40 € als Pauschale beispielsweise für Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Betteinlagen. Wurde ein Pflegegrad genehmigt, können auf Antrag auch die Kosten für einen sogenannten Hausnotruf in vollem Umfang übernommen werden.

Die Pflegedienste unterscheiden sich durch die angebotenen Leistungsmerkmale oder Verfügbarkeiten in der Behandlungspflege oft ganz erheblich voneinander. Ein Vergleich, insbesondere hinsichtlich des Preis-Leistungs-Verhältnisses, kann sich also rentieren. Alle zu erbringenden Pflegedienstleistungen sollten schriftlich nachvollziehbar festgehalten und falls erforderlich angepasst werden. So besteht stets ein guter Überblick darüber, welche Leistungen wie häufig, wann und unter welchen Umständen in Anspruch genommen werden und welche Kosten dadurch entstehen. Falls ein Pflegevertrag aufgesetzt wird, wozu Experten dringend raten, sollte dieser unbedingt die Klausel enthalten, dass eine fristlose Kündigung des Pflegebedürftigen oder seiner Angehörigen jederzeit möglich ist.

Doch bei der optimalen Betreuung eines Angehörigen kommt es natürlich nicht nur auf den Pflegedienst an. Vielmehr gilt es Netzwerke zu knüpfen, um pflegebedürftige Menschen zu unterstützen. Dazu können gehören Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliche Besuchsdienste oder auch Haushaltshilfen, welche die Angehörigen oder Pflegekräfte nachhaltig entlasten. Auch örtliche Selbsthilfegruppen, welche das Thema Pflege in allen seinen Facetten thematisieren, sind vielen Pflegebedürftigen aber auch deren Angehörigen oft eine große Stütze, um mit der Situation besser umgehen zu können. Angehörige berichten oft davon überfordert oder der Situation, einen Angehörigen pflegen zu müssen, nicht gewachsen zu sein. Wer sich rund um die Uhr um einen pflegebedürftigen Menschen kümmern muss, gerät tatsächlich schnell an seine persönlichen Grenzen.

Um also persönlichen Erschöpfungen, welche bis zu einem Burnout gehen können, vorzubeugen, sollten immer wieder Pausen eingelegt und weitere Hilfen rechtzeitig angefordert werden. Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Ersatzpflege können Angehörige nachhaltig entlasten. Die Krankenkassen sind verpflichtet, Angehörige dahingehend umfassend über die jeweiligen Möglichkeiten dieser Pflegeformen zu informieren. Für eine umfangreiche Auszeit Angehöriger von pflegebedürftiger Personen kann auch eine spezielle Rehabilitation infrage kommen. Diese bewährten Therapien für pflegende Angehörige können auf Antrag auch stationär mehrwöchig durchgeführt werden und umfassen auch Kurse beispielsweise zum rückenschonenden Verhalten in der häuslichen Pflege. Darüber hinaus ist eine solche Reha aber auch die einmalige Möglichkeit, Distanz zu gewinnen und vielleicht auch erprobte Entspannungstechniken zu erlernen, welche später dann in den stressigen Pflegealltag integriert werden können.

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