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In der Regel leisten Familienmitglieder sehr viel, wenn es darum geht, einen pflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen. Immer wieder kann es in dieser Zeit auch zu Notfällen kommen. Diese kann man am besten mit einer Kurzzeitpflege überbrücken. Die Pflegeperson kann dank einer Kurzzeitpflege perfekt entlastet werden. Doch was genau ist eigentlich eine Kurzzeitpflege und für wie lange kann man diesen beantragen? All dies und noch viel mehr, können Sie in diesem Beitrag erfahren.

Kurzzeitpflege – Definition

Eine Kurzzeitpflege gehört zu den vielen unterschiedlichen Leistungen, welche von einem Pflegeservice angeboten wird. Unter Kurzzeitpflege kann man eine ganz spezielle Art von Pflege verstehen. Eine pflegebedürftige Person wird hier über einen kurzen Zeitraum in einer vollstationären Einrichtung optimal versorgt. Eine Kurzzeitpflege kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die häusliche Pflege eines pflegebedürftigen Menschen über einen gewissen Zeitraum nicht erfüllt werden kann.
Eine Kurzzeitpflege kann dann beantragt werden, wenn ein Angehöriger nach einem stationären Krankenhausaufenthalt oder auch in Notfällen sowie in Krisenfällen nicht richtig versorgt werden kann.

Von einer Krise spricht man zum Beispiel dann, wenn die Pflegebedürftigkeit ganz plötzlich eingetreten ist und das zu Hause nicht für die Versorgung vorbereitet ist. Eine Pflege für Kurzzeit kann jedoch auch dann beantragt werden, wenn sich der gesundheitliche Zustand plötzlich verschlimmert. Immer wieder kann es vorkommen, dass man vorübergehend eine intensive Betreuung benötigt. Diese Betreuung kann nur von professionellen Pflegekräften in einer speziellen Pflegeeinrichtung ausgeführt werden.

Auch Krankheiten und ein Reha-Aufenthalt können ein Grund dafür sein, dass man eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen muss. Es kann manchmal mehrere Wochen dauern, bis man einen geeigneten Platz für einen pflegebedürftigen Angehörigen gefunden hat. Bis dieser Platz gefunden worden ist, greifen immer mehr Menschen auf die Kurzzeitpflege zurück.

Kurzzeitpflege – die Leistungen

Wenn eine pflegebedürftige Person nicht richtig versorgt werden kann, dann greifen viele Menschen auf die Kurzzeitpflege zurück. In der Regel ist dies auch die beste Wahl, um einen gewissen Zeitraum zu überbrücken.

Für Angehörige kann es meistens sehr anstrengend sein, eine pflegebedürftige Person zu versorgen. So brauchen diese auch manchmal einen Urlaub oder einfach nur ein paar tage für sich selbst. Immer wieder kann es zudem auch vorkommen, dass man einen längeren Ausflug geplant hat. Hier sollte man sich bereits frühzeitig über eine Kurzzeitpflege Gedanken machen. Nicht immer ist es heute einfach einen Platz in einer Pflegeeinrichtung zu finden, auch in der Zeit, in welchen man auf einen freien Platz in einer bestimmten Pflegeeinrichtung wartet, kann eine Kurzzeitpflege eine sehr gute Wahl sein.

Diese Leistungen umfasst eine Kurzzeitpflege:

– Grund- und Behandlungspflege
– Verpflegung als auch Unterkunft in einem Pflegeheim
-die Inanspruchnahme von sozialen Dienstmitarbeitern

Kurzzeitpflege – Dauer und Kosten

Wie man vom Namen Kurzzeitpflege bereits erkennen kann, handelt es sich dabei nur um eine kurzzeitige Pflege. Sie können eine Kurzzeitpflege insgesamt 8 Wochen (56 Tage) pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei auch um die maximale Zeitspanne, in welcher die Kosten für eine Kurzzeitpflege übernommen werden.

Es wird Ihnen hier ein Geld der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Wichtig zu wissen ist es dabei, dass damit nur die Pflegekosten abgedeckt werden. Fallen zum Beispiel Hotelkosten an, bedeutet dies, dass Sie sich selbst darum kümmern müssen. Jedoch hängt es auch auf die Einrichtung darauf ab, welche Sie wählen, denn die Kosten variieren auch hier sehr stark voneinander. Aus diesem Grund empfiehlt es sich auch, dass Sie mehrere unterschiedliche Einrichtungen vergleichen, bevor Sie sich letztendlich entscheiden. Nur wenn Sie einen ausführlichen Vergleich durchführen, haben Sie auch die Möglichkeit, einiges an Geld zu sparen.
Wichtig: Der maximale Zuschuss im Jahr für eine Kurzzeitpflege beträgt 1.612 Euro

Wo kann ich einen Antrag stellen für eine Kurzzeitpflege?

Es empfiehlt sich, dass Sie sich frühzeitig auf die Suche nach einer passenden Kurzzeitpflege machen. Der Antrag sollte ebenfalls vor Beginn der Pflege gestellt werden. Nur so haben Sie auch die Möglichkeit, dass Sie zum nötigen Zeitpunkt, Hilfe bekommen. In der Regel können Sie bei der Krankenkasse oder auch bei der Pflegekasse einen Antrag dafür finden. Auch in Pflegeheimen können Sie in den meisten Fällen solch ein Antrags-Formular vorfinden.

Es gibt auch sehr viele Internetseiten, die Ihnen eine Kurzzeitpflege anbieten. Auch bei solchen Seiten können Sie sich ein Formular direkt herunterladen, somit können Sie sich einiges an Zeit sparen. Selbstverständlich kann es auch vorkommen, dass Sie beim Ausfüllen des Formulars Hilfe benötigen. Doch auch hierbei müssen Sie sich absolut keine Sorgen machen. Die nötige Hilfe bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Doch auch die Pflege- und Beratungsstellen stehen Ihnen hier sehr gerne zur Verfügung und helfen Ihnen beim Ausfüllen eines Antrags. Wichtig dabei ist es jedoch auch, dass der Antrag von einem gesetzlichen Vertreter oder vom Pflegebedürftigen unterschrieben wird.

Jeder Mensch, der einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgt, benötigt zwischendurch auch mal eine Pause. Sie müssen absolut kein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie sich für ein paar Wochen für eine Kurzzeitpflege entscheiden. Der Pflegebedürftige wird dadurch bestens versorgt und ist zu jederzeit sicher und gut aufgehoben.

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