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Besuch der Fahrschule

Für den Erwerb einer Fahrerlaubnis in Deutschland ist eine Ausbildung über eine Fahrschule unerlässlich. Bei Fahrschulen handelt es sich um private Unternehmen, die Sie sowohl theoretisch als auch praktisch auf die Fahrprüfungen, die vom TÜV oder der Dekra abgehalten werden, vorbreiten.

Theoretische Ausbildung und Prüfung für den Führerschein
Bevor mit den praktischen Fahrstunden begonnen wird, absolvieren Sie als Fahrschüler zunächst einige Theoriestunden, um Grundkenntnisse bezüglich der Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln zu erlangen. Je nach Führerscheinklasse ist eine gewisse Anzahl an Theoriestunden, die jeweils in Doppelstunden erfolgen, vorgeschrieben.
• A / A1: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
• B / L / M / S: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff
• T: 12 Doppelstunden Grundstoff, 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Bei den Klassen C und D ist eine gültige Fahrerlaubnis Voraussetzung, weswegen die Anzahl der Theoriestunden deutlich begrenzt ist.

In den Theoriestunden werden vordergründig folgende Themenblöcke behandelt:
• Handeln im alltäglichen Straßenverkehr
• Vorfahrtsregeln und Verkehrszeichen
• Umgang mit Gefahrensituationen
• Umweltschützendes Fahren
• Eignung von Kraftfahrern
• Technische Ausstattung
• Vorschriften bezüglich des Betriebs der Fahrzeuge

Nach den verpflichtenden Theoriestunden erhalten Sie von der Fahrschule eine entsprechende Bestätigung und somit die Erlaubnis für die Anmeldung zur theoretischen Führerscheinprüfung gegen eine Gebühr von 22,49 Euro. Abhängig von der jeweiligen Führerscheinklasse wird vorab eine Anzahl an Prüfungsfragen zu den Themengebieten bestimmt. Die Multiple-Choice-Fragen werden über ein Tablet beantwortet, sodass Sie direkt am Ende das Ergebnis erfahren. Als „nicht bestanden“ gilt die Prüfung bei zu vielen Fehlerpunkten. Allerdings variiert die Anzahl der erlaubten Fehler von Fahrklasse zu Fahrklasse. So sind bei Klasse B beispielsweise 10 Fehlerpunkte erlaubt.

Praktische Ausbildung und Prüfung für den Führerschein
Nach den Theoriestunden werden Sie im Rahmen gesetzlich festgelegter Pflichtfahrstunden praktisch ausgebildet. So sind für eine Fahrerlaubnis der Klasse B Überlandfahren, Autobahnfahrten sowie Nachtfahrten nötig. Wie viele weitere Fahrstunden genommen werden sollten, hängt maßgeblich von Ihrer persönlichen Leistung ab. Am Tag der praktischen Fahrprüfung bewertet ein Prüfer des TÜVs oder der Dekra objektiv Ihr Verhalten im Straßenverkehr in Form von abgefragten Grundfahraufgaben. Zu den Aufgaben zählen:
• Vorbereitung vor dem Fahren
• Halten des Lenkrads
• Anfahren
• Wechsel des Gangs
• Verhalten bei Steigungen
• Automatische Kraftübertragung
• Berücksichtigung der Verkehrszeichen
• Beachten der Geschwindigkeiten
• Einhalten des Abstands zum vorderen Fahrzeug
• Überholvorgänge
• Fahrweise bei Kreisverkehren und Bahnübergängen
• Abbiegemanöver
• Achten auf Fußgänger
• Fahren außerhalb geschlossener Ortschaften
• Korrektes Abstellen des Wagens
Je nach Führerscheinprüfung müssen Sie eine Vielzahl der gestellten Aufgaben umsetzen. Nach Beendigung der Prüfung wird Ihnen das Ergebnis noch vor Ort mitgeteilt. Nutzt der Fahrlehrer in einer Gefahrensituation allerdings die integrierten Pedale auf der Beifahrerseite, ist die Prüfung vorzeitig beendet und wird als „nicht bestanden“ gewertet. Selbstverständlich können Sie die Fahrprüfung wiederholen, allerdings ist die Prüfungsgebühr erneut fällig.

Nicht nur die Art der Aufgaben, sondern auch die Dauer der Prüfung schwankt je nach Führerscheinklasse:
• B / BE / B17 / A1 / AM: ungefähr 45 Minuten Prüfungszeit
• A / A2 / T: ungefähr 60 Minuten Prüfungszeit
• DE / D1E: ungefähr 70 Minuten Prüfungszeit
• C / CE / C1 / C1E / D / D1: 75 Minuten Prüfungszeit

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