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Leasen oder besser ein Abo abschließen?

Früher gehörte das eigene Automobil dazu. Jeder, der es sich leisten konnte, fuhr das Modell, das ihm gefiel und seinen finanziellen Möglichkeiten entsprach. Diese Zeiten sind jedoch vorbei. Das liegt nicht zuletzt am Umweltbewusstsein. Weshalb sollte sich jemand ein Fahrzeug und die damit verbundenen Kosten aufbürden, wenn es die zwei weiteren Optionen gibt – abonnieren oder leasen.

Für eine Entscheidung benötigt der Fahrer jedoch einige Informationen, mit denen er die Angebote vergleichen kann. Alle Verfahren haben eines gemeinsam. Nach der Anmeldung wird dem Kunden ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt, das er nach dem Ablauf der Mietzeit zurückgeben muss. Dabei kann die Anmeldung meistens online erfolgen.

Was darf der Kunde von einem Auto-Abo erwarten?

Wer das Wort Abo hört, denkt unwillkürlich an eine Zeitung oder ein Software-Update. Doch an Autos denkt der Interessent erst später. Allerdings entwickelt sich das Auto-Abo im Laufe der letzten Jahre zu einem wichtigen Trend. Auf diesen haben sich auch namhafte Autohersteller eingestellt, die neben dem klassischen Verkaufs- und Leasinggeschäft sich gerne neuen Geschäftsmodellen widmen.

Ein wesentlicher Vorteil des Auto-Abos besteht in der günstigen und unkomplizierten Handhabung, die der Kauf- und das Leasing nicht bieten. Allerdings eignet es sich am besten für private und gewerbliche Interessenten, die nur begrenzte Strecken zurücklegen möchten.

Bietet das Auto-Abo wesentliche Vorteile gegenüber der Kauf-Option?

Sicher! Ein eigenes Auto kann als Prestige angesehen werden. Diese Überlegung gilt jedoch nicht für diejenigen, für die das Kraftfahrzeug in erster Linie ein Beförderungs- und Transportmittel darstellt. Für diese Gruppe bietet das Auto-Abo unschlagbare Vorteile, die mit keinem Autokauf verbunden werden können.

Das Auto-Abo verursacht keine Materialkosten und öffentlich-rechtliche Gebühren!

Das eigene Auto muss bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle und bei der Kfz-Haftpflichtversicherung angemeldet werden. Damit sind neben den Anmeldegebühren monatliche Kfz-Versicherungsprämien verbunden. Dazu kommt die jährliche Kfz-Steuer. Nach zwei und später nach vier Jahren muss das Fahrzeug zum TÜV, der ebenfalls Prüfungsgebühren von mindestens 150 Euro erhebt. Entdeckt der Mitarbeiter dort Mängel, muss das Fahrzeug zur Reparatur. Im Laufe der Jahre benötigt der Eigentümer außerdem beispielsweise neue Reifen und eine Batterie.

Im Fall des Auto-Abos zahlt der Nutzer nur eine Nutzungsgebühr. Dazu kommen das Benzin und der Mehraufwand für die gefahrenen Kilometer, die über der vertraglich vereinbarten Freigrenze liegen. Alle anderen Aufgaben kann er dem Abo-Geber überlassen.

Kurze Vertragslaufzeiten erleichtern die Planung

Wer ein Auto kauft, plant viele einzelne Schritte. Zuerst suchte er das für ihn passende Modell, dann folgt der bezahlbare Preis. Außerdem rechnet der Eigentümer die monatliche finanzielle Belastung aus, die er für mehrere Jahre einplant. Erst dann gehört ihm das Fahrzeug, das er im Anschluss problemlos mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein weiterverkaufen kann. Entweder bezahlt der den Betrag in einem Stück oder vereinbart eine Ratenzahlung.

Beim Abo beginnt der Nutzer mit einer Laufzeit von ungefähr einem halben Jahr. Nur für diesen Zeitabschnitt hat der Nutzer seinen finanziellen Einsatz einzuplanen, der sich in einem überschaubaren Rahmen hält. Neben den Nutzungsgebühren fallen nur die Treibstoffkosten an.

Unbürokratisch ist Trumpf

Wählt der Fahrer das Auto-Abo, muss er sich nur kurzfristig anmelden. Möchte er den Wagen länger nutzen, verlängert er das Abo einfach gegen die Zahlung einer Gebühr. Während des Fahrens berücksichtigt der Abo-Kunde nur, dass er rechtzeitig tanken muss. Alle weiteren Formalitäten werden vom Abo-Geber übernommen.

Verschiedene Hersteller stehen für eine motorisierte Vielfalt

Zuerst entscheidet sich der Abo-Kunde für ein Modell, das er nach seinen derzeitigen persönlichen Interessen aussucht. Nach einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit von ca. sechs bis acht Monaten kann er sich für eine andere Marke oder ein anderes Modell entscheiden. Das trifft auch für die Technologien wie Hybrid- und Elektromotoren zu.

Worin liegen die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Abo und dem klassischen Leasing?

Das klassische Leasing ist eine Abwandlung eines Kaufvertrages, der auf einer Anzahlung und laufenden Leasingraten basiert. Beim Leasing vereinbaren der Leasing-Geber als Autohaus und der Leasing-Nehmer als Nutzer die Übergabe eines bestimmten Fahrzeuges für eine festen Zeitabschnitt. Dafür muss der Fahrer ein Leasing-Entgelt bezahlen. Ab einem bestimmten vereinbarten Zeitpunkt kann er den Wagen zurückgeben und durch ein neues Fahrzeug ersetzen lassen.

Leasing-Fahrzeuge sind in der Regel Neuwagen. Stattdessen werden beim Abo auch Gebrauchtwagen übergeben, die aber technisch überprüft worden sind.

Während das Abo-Fahrzeug im Allgemeinen für sechs Monate gemietet wird, beträgt die Laufzeit des Vertrages beim Leasing-Fahrzeug mehrere Jahre. Ab einem bestimmten vereinbarten Zeitpunkt kann der Leasing-Nehmer den beanspruchten
Wagen an den Leasinggeber zurückgeben und durch ein neues Fahrzeug ersetzen lassen. Diese Möglichkeit wird dem Abo-Kunden schon nach einem halben Jahr gewährt.

Reparaturen und Inspektionen übernimmt beim Abo der Anbieter des Fahrzeuges. Das gilt sowohl für die Instandsetzung als auch für die Hauptuntersuchungen. Entscheidet sich der Kunde für ein Leasing-Fahrzeug, dann sollte er den Vertrag auf jeden Fall konkret prüfen. Bietet der Leasing-Geber ein Wartungs- und Service-Paket an, dann übernimmt er mit diesem auch die Kosten für alle Inspektionen und den Reparaturaufwand. Handelt es sich hingegen um einen normalen Leasing-Vertrag, muss sich der Leasingnehmer selbst sowohl um die Wartung als auch um die Hauptuntersuchung kümmern.

Da der Leasinggeber das Fahrzeug nach dem Ablauf der Leasingdauer zurückhaben möchte, kann er den Leasingnehmer vertraglich an eine Vertragswerkstatt binden. Hier muss der Kunde alle Inspektionen, die dabei anfallenden Arbeiten sowie notwendige Reparaturen ausführen lassen. Die Mitarbeiter tragen dazu jede Tätigkeit, das Ergebnis sowie die verwendeten Teile und Betriebsstoffe ein, die für die Betriebsbereitschaft notwendig waren. Hält sich der Leasingnehmer nicht an diese Vorgaben und lässt beispielsweise gesetzlich vorgeschriebene Inspektionen von einer anderen Werkstatt ausführen, dann er für daraus entstehende Schäden in Regress genommen werden.

Wer darf ein Abo-Auto in Anspruch nehmen?

Als Vertragspartner kommt jeder private Kunde und jedes Unternehmen infrage, die jeweils ihren Wohnort oder Sitz im Inland haben. Manche Anbieter setzen jedoch ein versicherungstechnisches Mindestalter von 23 Jahren voraus. Nach oben ist die Inanspruchnahme auf das 75. Lebensjahr begrenzt.

Die Anmeldung erfolgt per Post-ID. Dazu wird neben dem Personalausweis ein inländischer oder internationaler Führerschein benötigt. Gleichzeitig prüft der Abo-Anbieter die Bonität des Antragstellers. Dazu muss der zukünftige Abo-Kunde eine Einverständniserklärung unterschreiben, mit der der Abo-Service gezielte Einkünfte bei Kreditprüfungsgesellschaften abfragt, kann. Bei einem positiven Ergebnis darf sich der Kunde auf sein Auto freuen.

Wer konfiguriert das Auto?

Wird das Auto gekauft oder geleast, kann der Kunde das Infotainment-System des Fahrzeugs frei gestalten. Er trägt auch die Kosten, wenn durch seinen Fehler eine neue Konfiguration des Bordcomputers erforderlich wird.
Dem Abo-Kunden stellt das Unternehmen stattdessen ein vollständig eingerichtetes Auto zur Verfügung. Die Anbieter konzentrieren sich bei der Einrichtung des Systems auf die Basisausstattung, die der Auftraggeber nur bedingt ändern kann oder darf.
Leasingfahrzeuge können als Sondermodelle mit einer Vielzahl von Extras gebucht werden. Diese Zusatzangebote reduzieren jedoch die Wahrscheinlichkeit des Weiterverkaufs nach Ablauf des Leasingvertrages. Deshalb schlägt der Leasinggeber die Kosten für die Sonderausstattung sowie das geringe Wiederverwertungsrisiko auf die monatlichen Leasingraten auf. Das Fahrzeug wird auf diese Weise teurer.

Gibt es beim Leasing oder Abo Freikilometer?

Sowohl der Leasing- als auch der Abo-Vertrag sehen meistens eine Anzahl von Freikilometern vor. Sie sind im Paketpreis enthalten. Sollte der Fahrer mit diesen nicht auskommen, muss er für jeden darüber hinaus genutzten Kilometer eine Gebühr bezahlen. Der Vertrag kann hier pro Monat beispielsweise bis zu 500 Kilometer vorsehen. Allerdings ist die endgültige Abrechnung von der Art des Abos abhängig. Insgesamt sind so bei den meisten Anbietern bis zu 20.000 gefahrene Kilometer pro Jahr eine gute Option.

Wo liegt der Unterschied bei der Rückgabe von Leasing- und Abo-Fahrzeugen?

Zuerst überprüft der Abo-Anbieter das Fahrzeug auf Gebrauchsspuren. Handelt es sich nur um solche, die beispielsweise durch die Fahrt und das Alter des Autos bedingt sind, werden die Kosten dafür vom Abo-Service übernommen. Hierzu gehören oberflächliche Kratzer, bei denen der Lack nicht beschädigt worden ist. Sie kommen bei der Benutzung einer Waschstraße vor.
Genauso wie beim Abo-Vertrag zählen beim Leasing kleine Kratzer und der normale Verschleiß zu den Gebrauchsspuren, die der Leasing-Firma zugerechnet werden.
Allerdings hat der Leasingnehmer das Leasingfahrzeug mit einem eindeutig vollständigen Pflege-Scheckheft zu übergeben. Wurde keine Vertragswerkstatt mit den Reparaturen und den Wartungsarbeiten betraut, können diese Vorgehensweisen beispielsweise zu Schäden am Motor und wichtigen Fahrzeugkomponenten führen. Deshalb rechnet das Leasingunternehmen die Kosten für wichtige Folgereparaturen mit dem Leasingnehmer ab.

 

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