Unbenanntes Dokument

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Ausführung von Dienstleistungen der BBZ Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG

1.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle durch die BBZ Verlagsgesellschaft GmbH & Co. KG, Borselstege 13, 47533 Kleve erbrachten Leistungen. Die AGB gelten ergänzend zu dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Rechnung zwischen uns und unseren Kunden.
Es gelten ausschließlich die AGBs der Agentur, nicht die des Kunden.

2.
Die nachstehenden AGB sind bestimmt für Angebote, Verträge und Rechnungen von der Agentur über Leistungen, insbesondere für erbrachte Dienstleistungen auf Grundlage von unterschriebenen Angeboten und Verträgen.
Die Agentur erringt Leistungen in den Bereichen Suchmaschinenmarketing (insbesondere Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenwerbung), Websites- und Onlineshops-Erstellungsdienstleistungen, Amazon und eBay SEO & SEA Dienstleistungen sowie Social Media Beratungs- Vermittlungsdienstleistungen.
Die konkrete Leistungserbringung ergibt sich aus einem zwischen der Agentur und dem Kunden geschlossenen Vertrag.
Die Agentur ist verpflichtet, die Interessen des Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen und die Weisungen des Unternehmens zu beachten. Die Agentur ist insbesondere zur genauen Beachtung aller vom Unternehmen bekannt gegebenen Geschäftsbedingungen sowie zur regelmäßigen Berichterstattung über Vertragsabschlüsse verpflichtet.
Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.

3.
Der Kunde kann nachträglich keine Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Agentur gemäß Angebots- oder Vertragsvereinbarung erlangen.

4.
Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch die Agentur ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird die Agentur bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur insbesondere zur Ausführung der gewünschten Dienstleistungen alle notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung.
Bestehen die Leistungen der Agentur in der Erstellung von Konzepten oder Analysen bzw. der Unterstützung des Kunden bei deren Ausarbeitung, wird der Kunde die notwendige Mitwirkung leisten und Maßnahmen zur Umsetzung der Konzepte vornehmen.
Der Kunde wird für die Umsetzung der Leistung notwendige Vorkehrungen treffen, insbesondere die für die Umsetzung erforderlichen technischen Maßnahmen ergreifen und Inhalte und Informationen zur Verfügung stellen.
Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist die Agentur für diesen Zeitraum von Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweilige Leistung wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden kann.
Zusätzlich zu der vereinbarten pauschalen Vergütung ist der Kunde verpflichtet, der Agentur alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze der Agentur zur ersetzen. Weitergehende Rechte der Agentur bleiben unberührt.
Die für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, wie Texte, Bilder, Videos, Dokumente zum Download u.ä., sind der Agentur unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind. Rechtszeitig bedeutet mindestens 7 Tage vor Auftragsbeginn.
Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt oder für andere, als den vereinbarten Zweck, genutzt werden.

5.
Die Agentur hat die Leistungen unter eigener Verantwortung gemäß Angebot und/oder Vertrag auszuführen. Dabei werden Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen beachtet.
Alle aus den Unterlagen und sonstigen Informationen erworbenen Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen sind vertraulich zu behandeln. Bei Missbrauch haftet der Kunde.
Für die Qualität der Zulieferungen des Kunden sowie für die von ihm vereinbarten Leistungen anderer haftet der Kunde, soweit nichts Anderes vereinbart ist.

6.
Glaubt sich die Agentur in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, hat sie den Kunden unverzüglich per Mail zu unterrichten und darauf hinzuweisen. Dieser Hinweis kann unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkundig sind. Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb der Agentur durch höhere Gewalt oder andere von der Agentur nicht zu vertretenden Umstände, wie Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung verursacht worden sind. Gleiches gilt für einen etwaigen Zahlungsverzug des Kunden bei monatlichen Teilbeträgen oder monatlich vereinbarten Zahlungen.
Falls nicht anders vereinbart, sind die Parteien im Fall einer von der Agentur nicht zu vertretenden Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der Mitteilung oder Eintritt der offenkundigen Ereignisse berechtigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten.

7.
Die Agentur versendet sämtliche Unterlagen in der Regel auf dem elektronischen Wege per Mail. Rechnungen, Angebote und Verträge werden immer im PDF-Format versendet.

8.
Sofern die Leistung der Agentur in der Erstellung von Inhalten liegt, trägt der Kunde die Verantwortung für Vereinbarkeit der Inhalt mit den Rechten Dritter. Dies gilt insbesondere für die Rechte Dritter aus telemedien- und presserechtlichen Ansprüchen sowie Ansprüchen aus Marken-, Wettbewerbs- und Heilmittelwerberecht. Der Kunde überprüft und stellt sicher, dass die Inhalte nicht gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. anerkannte Verhaltensregeln von Berufsverbänden verstoßen. Die Agentur führt keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Kunden enthaltenen Inhalte durch. Eine rechtliche Überprüfung der Inhalte ist seitens der Agentur nicht geschuldet.
Der Kunde sichert zu, dass er Inhaber sämtlicher Rechte ist, die für die vertragliche Nutzung der Inhalte notwendig sind, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf die Agentur übertragen kann bzw. der Agentur diese Rechte einräumen kann; und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang.
Machen Dritte gegen die Agentur Ansprüche mit der Behauptung geltend, die kontextbezogene Präsenz des Kunden bzw. deren Inhalte verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder verletzliche Rechte, wird der Kunde die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende
Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen.

9.
Der Kunde kann vom Auftrag laut Angebot oder Vertrag zurücktreten oder den Auftrag laut Angebot oder Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn über das Vermögen der Agentur das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
Der Kunde kann auch vom Auftrag laut Angebot oder Vertrag zurücktreten oder den Auftrag laut Angebot oder Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sich die Agentur in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat.
Im Fall der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Kunde für sie Verwendung hat, nach den Angebotspreisen oder den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils der Angebotsleistung auf der Grundlage der Angebotspreise und/oder der Vertragspreise abzurechnen. Nicht verwendbare Leistungen werden von der Agentur zurückvergütet.
Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
Unterlässt der Kunde ohne Verschulden eine ihm nach Angebot oder Vertrag obliegende Mitwirkung und setzt er dadurch die Agentur außerstande, die Leistung angebotsgemäß zu erbringen zu erbringen, kann die Agentur dem Kunden zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass sie sich vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, soweit die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde.
Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Angebotspreisen und/oder Vertragspreisen abzurechnen. Im Übrigen hat die Agentur Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwendung von § 642 Abs. 2 BGB zu bestimmen ist.
Ansprüche von der Agentur wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden bleiben unberührt.

10.
Abnahme ist die Erklärung des Kunden, dass der Auftrag laut Angebot und/oder Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern, wenn die Agentur ihre Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.
Bei Nichtabnahme gibt der Kunde der Agentur die Gründe bekannt und setzt, soweit nicht eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Kunden aus der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunktes.
Mit der Abnahme entfällt die Haftung der Agentur für erkannte Mängel, soweit sich der Kunde nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.
Hat der Kunde die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung als erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Bei der Abnahme von Teilen der Leistung geltend die vorstehenden Absätze entsprechend.

11.
Die Agentur ist berechtigt, die AGB, die Preise oder Leistungskonditionen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen für den Kunden zumutbar ist.
Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann die Agentur nur aus triftigen Gründen vornehmen und nur, wenn der Kunde gegenüber den bei Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen nicht deutlich schlechter gestellt wird. Ein triftiger Grund liegt zum Beispiel vor, wenn es technische Neuerungen für die geschuldete Leistung gibt oder wenn Dritte, von dem der
Anbieter zur Erbringung seiner Leistung notwendige Vorleistungen bezieht, ihre Leistungen oder ihre Preise ändern. Die Agentur teilt die Art von Änderungen dem Vertragspartner 4 Wochen vor Umsetzung schriftlich mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Widerspricht der Kunde den Änderungen, hat der Kunde das Recht, den Vertrag oder den von Änderungen betroffenen Teilen des Vertrages mit einer Frist von einem Monat außerordentlich zu kündigen.

12.
Dem Unternehmen ist es untersagt, während der Dauer des Vertrages gleichgeartete Vermarktungsverträge mit anderen Anbietern abzuschließen.

13.
Die Parteien haften jeweils unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursachte Schäden sowie für vorsätzlich verursache Schäden sonstiger Erfüllungsgehilfen.
Die Parteien haften jeweils für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch die jeweilige Partei, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erfüllung die jeweils andere Partei vertrauen darf. Insoweit ist die Haftung der jeweiligen Partei auf den Betrag begrenzt, der für die andere Partei zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar war.
Die Parteien haften jeweils unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit. Eine weitere Haftung der Parteien ist dem Grunde nach ausgeschlossen.
Für vom Kunden unsachgemäß und ohne Zustimmung der Agentur vorgenommene Änderungen, Maßnahmen oder sonstige Aktionen und deren Folgen haftet die Agentur nicht.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten für die Verjährung der Mängelansprüche die gesetzlichen Fristen des BGB. Andere Regelungen sollen vorgesehen werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist; hierbei können die in dem jeweiligen Wirtschaftszweig üblichen Regelungen in Betracht gezogen werden.
Der Kunde hat der Agentur Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für den störungsfreien und sicheren Betrieb seines Content-Management-Systems. Die Beseitigung von Störungen und Mängel an diesem System des Kunden ist seitens der Agentur nicht geschuldet.
Der Kunde hat sich selbst gegen Angriffe oder sonstige Störungen zu schützen.

14.
Die Agentur hat ihre Leistungen nachprüfbar abzurechen. Sie hat dazu Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die im Angebot vereinbarte Reihenfolge der Posten einzuhalten, die in den Angebotsbestandteilen oder im Vertrag enthalten sind.

15.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag.
Die vereinbarte Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zu leisten.

16.
Der Kunde erhält von allen von der Agentur erstellten urheberrechtlich geschützten Inhalten ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
Soweit Gegenstand der Leistungen der Agentur die Erbringung von Programmierleistungen ist, ist die Herausgabe des Quellcodes nicht geschuldet.

17.
Sofern der Kunde selbst Inhalte zur Verfügung stellt, räumt er der Agentur sämtliche für die angebots- und/oder vertragsgegenständliche Nutzung der Inhalte erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten uns sonstigen gewerblichen