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Die Podologie, die Lehre vom Fuß, beschreibt die nichtärztliche Fußpflege, die von einer Podologin oder einem Podologen erbracht wird. Das Tätigkeitsfeld in diesem Gesundheitsfachberuf ist vielfältig. Es umfasst präventive und therapeutische Maßnahmen, die sich beispielsweise auf die Bereiche Orthopädie und Dermatologie beziehen. Eine podologische Ausbildung ist Voraussetzung für die Ausübung des Berufs.

Nur ein staatlich geprüfter medizinischer Fußpfleger darf sich in Deutschland als Podologe bezeichnen. Die Ausbildung in diesem medizinischen Heilberuf kann mit einer staatlichen Urkunde nachgewiesen werden.
Besteht Bedarf an einer podologischen Behandlung, wird vom Arzt ein entsprechendes Rezept ausgestellt, das in einer anerkannten Podologie-Praxis einzulösen ist. Hier besteht die Garantie auf eine fachgerechte Ausführung der Fußpflege.

Podologen sind Dienstleister, die selbstständig in einer Praxis arbeiten oder die als freie Mitarbeiter in einer Gemeinschaftspraxis angestellt sind. Fußpfleger arbeiten auch im Krankenhaus oder in einer podologischen Fußambulanz. Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit Orthopädieschuhmachern, Krankengymnasten und Ärzten. Die professionelle Fußpflege leistet einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Therapie-Ziele.

Personen, die Probleme den Füßen haben, können sich an eine Podologie-Praxis, die eine entsprechende Kassenzulassung hat, wenden. Dazu zählen Diabetiker sowie Rheumapatienten, die an Durchblutungsstörungen leiden. Auch Menschen, die Schwierigkeiten haben, Ihre Füße selbst zu pflegen, bekommen Hilfe. Sie können sich auf eine professionelle Beratung und Behandlung verlassen. Eine gute Fußpflege ist wichtig, denn die Füße müssen ein Leben lang viel leisten.

In der Behandlung wird unterschieden zwischen kosmetischer Fußpflege und medizinischer Fußbehandlung. Die kosmetische Fußpflege umfasst pflegende und ästhetische Maßnahmen am gesunden Fuß, während es in der medizinischen Fußbehandlung um präventive, rehabilitative und therapeutische Maßnahmen am gesunden, geschädigten oder von einer Schädigung bedrohten Fuß geht.

Für die kosmetische Fußbehandlung ist keine Ausbildung nötig. Eine Prüfung oder Überwachung durch staatliche Behörden findet nicht statt. Das Berufsbild der Podologen ist dagegen durch eine Ausbildungsverordnung und Prüfungsverordnung geregelt.

Die Bezeichnungen medizinische Fußpfleger bzw. Podologe ist gesetzlich geschützt. Ein Missbrauch des Titels ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstrafe von bis zu 2500 Euro belegt werden kann. Aber erst durch die Kassenzulassung wurde der Begriff Podologie bekannt. Dabei hat die Lehre des Fußes in vorchristlicher Zeit ihre Ursprünge.

Bereits der mittelalterlichen Bader versuchte, in seiner Badestube Fußbeschwerden zu lindern. Er galt als Heilkundiger und wichtiger Helfer der Ärzteschaft. Und so war ihm erlaubt, niedere Chirurgie zu praktizieren. Der Heilberuf umfasste weiterhin neben dem Badewesen und der Körperpflege auch die Zahn- und Augenheilkunde. Oft arbeitete der Bader mit einem Barbier zusammen, der sich dem Schneiden der Haare und dem Scheren des Bartes widmete.

Aus dem Bader entwickelte sich der Handwerkschirurg, auch Wundarzt genannt. Der erste Berufsverband gründete sich im Jahr 1952 und die medizinische Fußpflege wurde als heilberufliche Tätigkeit anerkannt, die über das zuständige Gesundheitsamt erlaubnispflichtig ist.

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