Strafrecht: Ab wann entscheidet das Landgericht?

Strafrecht: Ab wann entscheidet das Landgericht? Dem Landgericht obliegen die beiden Aufgabengebiete der sogenannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, andere Fachgerichtsbarkeiten, wie beispielsweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit, gehören ebenso wenig zu den Arbeitsfeldern der Landgerichte wie die Verfassungsgerichtsbarkeit. Zur Ordentlichen Gerichtsbarkeit, auch Justizgerichtsbarkeit genannt, zählen alle Gerichte, die einerseits für die Sachgebiete des Zivilrechts, und andererseits für Strafrechtsfälle…