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Zu meinen Rechtsgebieten gehören:


Medizinrecht

Im Zuge der ärztlichen Behandlung kann man Risiken trotz des medizinischen Fortschritts nie völlig vermeiden. Wenn für Sie als Patient dann der Alptraum Kunstfehler bzw. Behandlungsfehler aufgrund ärztliches Fehlverhalten zur bitteren Realität wird, brauchen Sie professionelle rechtliche Unterstützung. Diese kann Ihnen Frau Steinhilber gewährleisten: Als Fachanwältin für Medizinrecht kann sie neben langjähriger praktischer Berufserfahrung auch vertieftes Fachwissen auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung vorweisen. Sie prüft für Sie, ob bereits durch unzureichender Organisation im Krankenhaus/in der Arztpraxis oder Pflegefehler Schäden verursacht wurden und erläutert Ihnen Ihr rechtliches Handlungsspektrum hinsichtlich Schmerzensgeld, Aufklärungspflicht und Begutachtung. Gleichzeitig übernimmt Rechtsanwältin für Sie die Beweissicherung sowie die Bemessung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Unterhaltsrenten. Dabei steht für sie die Schweigepflicht immer an erster Stelle.


Sozialrecht

Wenn die Sozialträger eine für Sie wichtige Leistung nicht oder nur teilweise gewähren, kann dies unter Umständen existenzbedrohend für Sie sein. Als Laie gestaltet sich die rechtliche Konfrontation mit Arbeitsagentur, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Pflege- und Unfallversicherungen etc. jedoch oft als Kampf zwischen David und Goliath. Mit Anwältin Steinhilber können Sie den Behörden argumentativ auf Augenhöhe begegnen und sich Ihr gutes Recht bezüglich Arbeitslosengeld I, II (Hartz IV), Sozialhilfe und Wohngeld holen. Sie berät und vertritt Sie jedoch auch bei Anliegen zu Erziehungsgeld und Kindergeld, im Kinder- und Jugendhilferecht sowie im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht.


Arbeitsrecht

Die Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber birgt in vielerlei Hinsicht ein enormes Konfliktpotenzial. Hier unterstützt Sie Anwältin Steinhilber bei Kündigung bzw. Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten und verhandelt für Sie Abwicklungs- und Aufhebungsverträge. Sie übernimmt zudem die für dieses Rechtsgebiet typischen Themen wie Arbeitszeugnis, Abmahnung, Abfindung, Versetzungen, Befristung, Urlaub oder Probezeit.

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