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Informationen



Rechtsgebiete
Arbeitsrecht

Die Kanzlei berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber, und Betriebsräte außergerichtlich und vor Gericht in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Arbeitgeber sind meist gut beraten, sich im Vorfeld von beabsichtigten personellen Maßnahmen wie z. B. Abmahnung, Versetzung, Kündigung, Betriebsschließung etc. anwaltlich beraten zu lassen. Dies gilt unabhängig vom Vorhandensein eines Betriebsrats. Ferner bedürfen Arbeitsverträge heute generell einer anwaltlichen Prüfung und ggf. Korrektur. Dies gilt insbesondere seit der Anwendbarkeit der Vorschriften über allgemeine Geschäftsbedingungen auch auf Arbeitsverträge (z. B. Transparenzgebot) sowie seit 01.01.2015 für die – zwingenden – Vorschriften über den Mindestlohn.

Arbeitnehmer müssen vor allem nach Erhalt einer Kündigung schnellstmöglich anwaltlichen Rat suchen. Eine etwaige Klage muss auf jeden Fall innerhalb von drei Wochen nach Zugang der (schriftlichen) Kündigung erhoben werden, sonst gilt die Kündigung nach dem Gesetz als rechtswirksam und kann nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg angegriffen werden.

Schweizer Arbeitsrecht

Die Kanzlei berät Arbeitnehmer (Grenzgänger) in allen Fragen des Schweizer Arbeitsrechts und vertritt diese auch in Schlichtungsverfahren, vor allem vor den Bezirksgerichten in Basel Stadt und Basel Landschaft. Auch wenn Schuldrecht (Deutschland) und Obligationenrecht (Schweiz) oder die Auslegung von Verträgen sich nicht wesentlich unterscheiden, gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen dem deutschen und dem Schweizer Arbeitsrecht, vor allem im Zusammenhang mit Kündigungen sowie – speziell in der Schweiz – dem Schutz vor einer Kündigung zur Unzeit (z. B. bei Krankheit), den das deutsche Recht grundsätzlich nicht kennt.

Handelsvertreterrecht, Allgemeines Zivilrecht, Versicherungsrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Drüber hinaus ist die Kanzlei im Handelsvertreterrecht tätig sowie im allgemeinen Zivilrecht (Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Verbrauchern und Unternehmen). Im Versicherungsrecht werden vor allem Fälle aus den Bereichen Berufsunfähigkeit und (private) Krankenversicherung bearbeitet.
Schließlich übernimmt die Kanzlei die Prüfung, Überarbeitung oder Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedigungen.

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