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Informationen

Seit 1984 bin ich als Rechtsanwalt tätig und seit April 1985 in dieser Kanzlei in Flensburg. Fachanwalt für Miet- und Wohnung­seigentums­recht bin ich seit Juli 2006.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungs­eigentums­recht vertrete ich die Interessen meiner Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Ich bin berechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandes­gerichten als Rechtsanwalt tätig zu werden.

Im Jahr 1991 wurde ich zum Notar bestellt.
Als Notar habe ich strikte Neutralität zu wahren. Das heißt, bei der Gestaltung von Verträgen darf ich auf keinen Fall die Interessen einer Vertragsseite gegenüber den Interessen der anderen Seite bevorzugen. Als Notar darf ich meine Tätigkeit nur innerhalb meines Amtsbezirks ausüben, das Gebiet, in dem das Amtsgericht Flensburg zuständig ist.

Das heißt aber nicht, dass nicht der Gegenstand meiner notariellen Tätigkeit außerhalb des Amtsbezirks liegen darf. So kann ich einen Grundstücks­kaufvertrag beurkunden, auch wenn das Grundstück zum Beispiel in Bayern liegt, jedoch nur, wenn die Vertragsparteien die Beurkundung in Flensburg vornehmen lassen.

Wie sich bereits aus der Bezeichnung des Fachanwalts ergibt, liegt der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Mietrechts - sowohl im Wohnungsmietrecht als auch im Gewerbemietrecht – und des Wohnungs­eigentumsrechts.

Ich vertrete Vermieter und Mieter, Wohnungs­eigentümer, Wohnungs­eigentums­verwalter und Wohnung­seigentümer­gemeinschaften.

Neben diesen Schwerpunkten bin ich aber auch in anderen Rechtsgebieten tätig, sprechen Sie mich an.

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