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Informationen

Steuerberatung


Steuerdeklaration

Wenn Sie die Gesetze, Erlasse und die einschlägige Rechtsprechung nicht hinreichend kennen, zahlen Sie in der Regel zu viel Steuern. Ich bin für Sie der richtige Fachmann, der dafür Sorge trägt, dass das nicht passiert.


Egal ob Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer oder Schenkungs-/Erbschaftsteuerangelegenheiten.

Steuerrechtsdurchsetzung

Wussten Sie, dass fast jeder vierte Steuerbescheid falsch ist? Ich prüfe Ihren Bescheid, überwache die Einspruchfristen und vertrete Sie vor den Finanzämtern und -gerichten.

Betriebsprüfungen

sind wegen der vielen Unwägbarkeiten immer unangenehm. Ich halte für Prüfungen durch die Finanzämter oder die Sozialversicherungsträger Räumlichkeiten vor, stelle die bei uns geführten Buchführungsdaten dem Betriebsprüfer auf einer hierfür erstellten CD-ROM zur Verfügung, kläre vorab den rechtlichen Inhalt der Fragen, führe die Schlussbesprechungen und kontrolliere die Betriebsprüfungsergebnisse.

Steuergestaltung

Nach Ihren ganz persönlichen Vorgaben entwerfe ich ein für Ihre Belange maßgeschneidertes Konzept, in das ich meine Kenntnisse und jahrelangen Erfahrungen einbringe.


Rechnungswesen - Finanzbuchhaltung


Buchführung

Ich biete Ihnen eine Kompletterstellung durch mein Büro an, berate und begleite Sie aber auch bei der von Ihnen erstellten Finanzbuchführung. Ihre Daten werden bei mir vertraulich behandelt. Ich liefere Ihnen aussagefähige betriebswirtschaftliche Auswertungen und binde per EDV-Schnittstelle Ihre Fakturierung und Bestandsführung in mein EDV-System ein.

Jahresabschlüsse

sind nicht nur für das Finanzamt von Bedeutung, sondern als Kreditunterlage die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Sie sollten nach Möglichkeit so aufgestellt sein, dass Ihr Unternehmen zu den guten Adressen bei Banken zählt. Ich führe eine Beratung zur Jahresabschlussform sowie zu Rechnungslegungsvorschriften durch und biete eine Kompletterstellung durch mein Büro (nach Vorgabe des Bilanzrichtlinien-gesetzes) an.

Einnahmen- / Überschuss-Rechnungen

können für Freiberufler und Gewerbetreibende in Betracht kommen, soweit sie nicht gemäß der Rechtsform entsprechend dem Gesetz zur Bilanzierung verpflichtet sind. Ich helfe Ihnen bei der Entscheidung.
Hinweis

Regelmäßige Besprechungstermine zur wirtschaftlichen und steuerlichen Situation sind selbstverständlich.


Öffnungszeiten

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Socialmedia

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Kontakt

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