Als Fachanwalt hat Herr Rechtsanwalt Hubert Prinz einen besonderen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf das Gebiet des Strafrechts gelegt. Sowohl die Vertretung und Verteidigung des Verdächtigten im gesamten Verfahren als auch die Vertretung der Interessen des Opfers gehören hierbei zu seinen Aufgaben. Werden Sie einer Straftat beschuldigt oder wollen Sie selbst Strafantrag stellen oder als Nebenkläger auftreten – Herr Rechtsanwalt Hubert Prinz setzt sich mit Erfahrung und Durchsetzungsvermögen für Ihre Interessen ein. Er beantwortet Ihnen auch alle Fragen zum Jugendstrafrecht und zum Betäubungsmittelrecht oder zu Themen wie Diebstahl, Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung, Nötigung, Beleidigung, Verjährung oder häusliche Gewalt.
Daneben verfügt Herr Rechtsanwalt Prinz auch über umfangreiches Fachwissen in folgenden Bereichen:
Verkehrsrecht: Führerschein, MPU, Unfall, Verkehrsunfall, Kfz-Versicherung, Führerscheinentzug, TÜV, Schleudertrauma, Umweltplakette, Lenkzeit
Zivilrecht: Privatrecht, Internationales Privatrecht, Stiftung, Hinterlegung, Urkunde, Abtretung, Schuldbeitritt, Rechtfertigungsgründe, Formmangel, Vollstreckung
Familienrecht: Kindergeld, Kindesunterhalt, Patientenverfügung, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Trennung, Jugendhilfe, Patchworkfamilie, Jugendamt, Aufsichtspflicht
Erbrecht: Erben, Nachlass, Patientenverfügung, Pflichtteil, Vermächtnis, Nießbrauch, Erbschein, Erbverzicht, Erbenhaftung, Erbe
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht: Hundebiss, Pferdebiss, Schmerzensgeld, Wiedergutmachung, Schadensersatzrecht, Restwert, Verkehrssicherungspflicht, Schadensregulierung, Reparaturkosten, Pflichtverletzung