Seit mehr als drei Jahrzehnten steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Becker und Kollegen in 66629 Freisen zuverlässig zur Verfügung und vertritt Rechtssuchende weit über die Grenzen des Saarlandes hinaus.
Die Rechtsanwälte sind vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands und zählen neben Privatpersonen auch zahlreiche Firmen und Betriebe zu ihrem festen Mandantenstamm.
Herr Rechtsanwalt Karl-Heinz Becker ist seit dem Jahre 1983 zugelassener Rechtsanwalt und seit 2001 als Fachanwalt für Familienrecht tätig.
Er bietet den Mandanten der renommierten Anwaltskanzlei Becker und Kollegen eine umfassende und versierte Rechtsberatung in allen Fragen des Familienrechtes und darüber hinaus auf dem komplexen Gebiet des Erbrechtes, im Miet- und Pachtrecht, im Kauf- und Werkvertragsrecht sowie im Arzthaftungsrecht, im Reiserecht, bei Bußgeldsachen, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Homepage über den oben angegebenen Link oder wählen Sie die oben angegebene Telefonnummer.