Fahrschule Albin Pechtold 96515 Sonneberg
Die Fahrschule von Albin Bechtold im thüringer Sonneberg versteht sich als Fahrschule mit einer besonders guten und freundlichen Atmosphäre. Mit dem Führerschein erlangen die jungen Erwachsenen ihr persönliches Stück Freiheit. Verständnisvoll wird das notwendige Wissen theoretisch und praktisch vermittelt.
Die Schulungsräume in Sonneberg und Neuhaus am Rennweg
Im Jahr 1990 wurde die heute erfolgreiche und beliebte Fahrschule von Albin Bechtold gegründet. Ausgebildet wird in allen Pkw-, Motorrad- und Lkw-Klassen. Der Firmensitz liegt im Landkreis Sonneberg in Spechtsbrunn. Die jeweiligen Schulungsräume befinden sich in Sonneberg selbst und in Neuhaus am Rennweg. So ist es den Schülern leicht möglich, die Ausbildungsstätte in unmittelbarer Nähe zu finden. Der theoretische Unterricht wird dem langjährig bewährten modernen Multimedia-Konzept durchgeführt. Die beliebte praktische Ausbildung findet auf verschiedenen hauseigenen Fahrzeugen statt.
Professionelle und freundliche Fahrlehrer
Die Schüler profitieren von dem Erfahrungsschatz der erfahrenen Fahrlehrer. Diese sind dafür bekannt, die Schüler zügig und erfolgreich zum gewünschten Abschluss der Fahrausbildung zu führen. Die Fahrschule bietet nach dem Erwerb der Zweirad-Erlaubnis die Möglichkeit an, mit den motorradbegeisterten Fahrerlehrern auf touristischen Ausfahrten ihre noch frische Fahrpraxis zu vertiefen. Auf der Homepage der Fahrschule Albin Pechtold werden auf einer Gesamtübersicht alle Klassen für die Fahrprüfung aufgelistet. Mit der Detailübersicht werden die Mindeststundenzahlen und die Preise für die Fahrstunden aufgeführt. Die Ausbildungskosten können nach Absprache mit dem Fahrschullehrer in Raten beglichen werden.
Führerschein mit 17
Mit der Beantragung beim zuständigen Amt kann mit 16 1/2 Jahren die Fahrausbildung der Klasse B oder BE beginnen. In diesem Zusammenhang müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Mit der bestandenen theoretischen Prüfung, welche frühestens mit dem Vormonat des 17. Geburtstages möglich ist, kann die Fahrprüfung erfolgen. Mit bestandener Prüfung während des 17. Lebensjahres wird eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese Genehmigung wird ausschließlich in Deutschland anerkannt. Mit dem 18. Lebensjahr kann beim zuständigen Straßenverkehrsamt der Führerschein beantragt und anschließend abgeholt werden. Bei jeder Fahrt von 17-Jährigen muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Diese Person wird auf der Prüfbescheinigung mit eingetragen. Die Begleitperson selbst muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrererlaubnis B sein. Für weitere grundlegende Informationen steht allen Interessenten die Fahrschule Albin Pechtold persönlich zur Verfügung.