MAZARS Rechtsanwaltsges. mbH Prof. Dr. Wolfgang A.O. Burandt
Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang A.O. Burandt führt eine Kanzlei mit Sitz in Hamburg. Der Anwalt bietet rechtliche Beratungen und Vertretungen in verschiedenen Rechtsgebieten an. Er ist Fachanwalt für Erbrecht, Familienrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht und bietet seine Rechtsberatung in jeglichen Angelegenheiten dieser Bereiche an. Rechtsanwalt Burandt absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Hamburg und verbrachte einen Teil seiner Studienzeit zudem in London, Amsterdam und Montreal. Sein Referendariat absolvierte er an verschiedenen Standorten. Unter anderem war er bei der Hamburgischen Bürgerschaft, der Hochschule für Verwaltungswissenschaft, der Rechtsabteilung der Dresdner Bank AG und bei der deutsch-kanadische Industrie- und Handelskammer in Montreal und Toronto tätig. Seit 1990 ist Prof. Dr. Wolfgang A.O. Burandt selbstständiger Rechtsanwalt in Hamburg. Neben seinen rechtlichen Tätigkeiten in der eigenen Kanzlei ist er zudem als Honorarprofessor an verschiedenen Lehreinrichtungen tätig. Er unterrichtet Studenten in den Bereichen des Wirtschafts-, Bank- und Erbrecht. Außerdem veröffentlicht er zu Sachverhalten seiner Rechtsbereiche verschiedene Publikationen in Zeitschriften und Büchern.
Die Tätigkeitsschwerpunkte und Rechtsgebiete des Anwalts Prof. Dr. Wolfgang A.O. Burandt im Überblick
Die Kanzlei berät und vertritt ihre Mandanten in jeglichen Sachverhalten des nationalen und international Erbrechts, Ehe- und Familienrechts und Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrechts. In Angelegenheiten des Erbrechts beinhaltet dies beispielsweise die Erstellung und Durchsetzung von Testamenten, sowie die Abwicklung des Pflichtteilsrechts und aller Sachverhalte der jeweiligen Erbgemeinschaften. Im Ehe- und Familienrecht unterstützt der Anwalt in jeglichen Angelegenheiten rund um Eheschließungen und Scheidungen. Darüber hinaus werden beispielsweise Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts geführt. Versorgungsausgleiche oder sonstige Ansprüche macht die Kanzlei für ihre Klienten geltend. Dabei wird stets versucht eine faire und nachhaltige sinnvolle Lösung für die Parteien zu finden. Im Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht berät und unterstützt die Kanzlei Unternehmen in der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Personen- und Kapitalgesellschaften. Zudem berät er im Bereich des Privat- und Vertragsrechts.