Als Fachanwältin in diesem Bereich bearbeitet sie vorwiegend Mandate auf dem Gebiet des Familienrechts. Hier regelt die erfahrene Rechtsanwältin die rechtlichen Folgen einer Trennung und alle anfallenden Regelungen bezüglich Trennung oder Scheidung einer Ehe sowie Regelungen in Hinsicht auf Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.
Im Einzelnen beinhaltet das Familienrecht schwerpunktmäßig Eheverträge, Trennung, Ehewohnung, Hausrat, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Scheidung, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, Begrenzung und Befristung des Unterhaltes, Verwirkung von Unterhaltsansprüchen, Zugewinnausgleich, Rückforderungen, Verwandtenunterhalt und Abgesang.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht, in wessen Rahmen die erfahrene Anwältin sich verschiedenen Erbstreitigkeiten annimmt und Sie bei der Planung und Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen vertritt.
Weitere Schwerpunkte bilden die gesetzliche Erbfolge/Erbengemeinschaft, Testament und Erbvertrag, Rechte und Pflichten der Erben, Pflichtteilsrecht und Erbschaftssteuerfragen.