Stefan Holzbock, Fachanwalt für Medizinrecht heißt Sie herzlich willkommen!
Fachanwaltschaft:
Am 04.02.2008 hat mir die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München die Erlaubnis erteilt, den Titel Fachanwalt für Medizinrecht zu führen. Schwerpunktmäßig bin ich hier auf folgenden Gebieten tätig:
- Arzthaftungsrecht
- Recht der Personenschäden/ Geburtsschadensrecht
- Honorarrecht der Heilberufe
- Krankenkassenrecht
- Heilpraktikerrecht/ Kassenarztrecht
- Sozialrecht, soweit zum Medizinrecht gehörig
Zusatzqualifikation:
Ich habe die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie, bin also Heilpraktiker für Psychotherapie. Ich bin deshalb besonders qualifiziert auf Menschen einzugehen, die schädigende Erfahrungen gemacht haben und diese rechtlich zu begleiten.