Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Möller & Gehentges wurde 1963 von unserer früheren Sozia,
Frau Rechtsanwältin Dr. Ursula Lantzke gegründet, die sich alsbald schwerpunktmäßig
im Familienrecht engagierte.
1980 trat Herr Rechtsanwalt Eberhard Möller in die Kanzlei ein, 1985 Frau Rechtsanwältin Ursula Gehentges.
2000 ist beiden Rechtsanwälten von der Rechtsanwaltskammer in Köln die Befugnis verliehen worden, sich als Fachanwälte für Familienrecht zu bezeichnen.
Es ist dies ein nur mit Erlaubnis der Rechtsanwaltskammer geführter Spezialisierungsnachweis, der langjährige praktische Erfahrung und überprüftes rechtliches Fachwissen ebenso voraussetzt wie eine regelmäßige, von der Anwaltskammer kontrollierte Fortbildung.
Seit September 2010 befinden sich unsere Kanzleiräume in der Reuterstraße 116 in 53129 Bonn