Zur Überwindung dieses gesellschaftlichen Stillstandes ist es notwendig, aber auch eine Herausforderung für Deutschland, und das angesichts des Überganges von der Industrie- zur Wissenschaftsgesellschaft, noch mehr zukunftsträchtige und erfinderische Neuerungen entstehen zu lassen und das Erfindungspotential hierzulande voll auszuschöpfen.
Es werden durch die Anwälte der Sozietät Burghardt & Burghardt im In- und Ausland Dienstleistungen u. a. in folgenden Bereichen realisiert:
Patente
Gebrauchsmuster
Marken
Firmennamen
Geschmacksmuster
PCT-Patentanmeldungen
Europäische Patente
Gemeinschaftsmarken
Gemeinschaftsgeschmackmuster
International registrierte Marken
Internationale Geschmacksmuster
Nationale Auslandsschutzrechte (in Kooperation mit im Ausland zugelassenen Anwälten)
Schutzrechtsverletzungsverfahren