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INTERNATIONALES FAMILIENRECHT

Ein sogenannter grenzüberschreitender Bezug im Familienrecht liegt z.B. vor, wenn die Eheleute verschiedene Nationalitäten haben (sog. binationale Ehen), der gewöhnliche Aufenthalt der Eheleute / der Kinder sich im Ausland befindet, befunden hat, einer der Ehegatten dort noch lebt oder die Ehe im Ausland geschlossen worden ist.

Hier stellen sich vor allem Fragen danach, welches Gericht in welchem Staat zuständig ist und welches Recht dort anzuwenden ist.

Ich berate und vertrete Sie gerne im Rahmen jeder familienrechtlichen Streitigkeit mit internationalem Bezug. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine vorsorglich außergerichtliche und einvernehmliche Regelung gelegt, um einer gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgreich vorzubeugen. Hierzu gibt es die Möglichkeit der Schlichtung und Mediation. Ist eine gerichtliche Klärung hingegen die einzige Möglichkeit, um Ihre Rechte durchzusetzen, so vertrete ich Ihre Interessen vor allen inländischen Gerichten sowie nationalen und internationalen Schiedsgerichten und begleite Sie in Verfahren vor ausländischen Gerichten.

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