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Informationen

"Der Rechtsbereich des Grundstücksrechts / Immobilienrechts kann als tragende Säule oder Kern meiner anwaltlichen Tätigkeit bezeichnet werden"

Meine Tätigkeit umfasst damit die umfassende Beratung und Vertretung von Eigentümern, Käufern und Immobilienunternehmen in der Region Augsburg, aber auch der Öffentlichen Hand auf allen Gebieten des Immobilienrechts, insbesondere
Konzeption, Gestaltung und Prüfung von immobilienspezifischen Verträgen aller Art, insbesondere von Grundstücks- und Wohnungskaufverträgen, Darlehensverträgen, Miet- und Leasingverträgen, Bauwerk-, Architekten und Ingenieurverträgen, Makler- und
WEG Verträgen;

Beratung im Zusammenhang mit der Prüfung der Bebaubarkeit von Grundstücken, der Entwicklung von Grundstücken, Nutzungskonzeptionen und der Schaffung von Baurecht, die Beratung und Vertretung im Rahmen von bauordnungsrechtlichen Verfahren, etwa dem Baugenehmigungs-verfahren, dem Verfahren auf Erlass eines Bauvorbescheids (Bauvoranfrage) und in bodenrechtlichen Verfahren nach dem BauGB, insbesondere dem Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans, bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnehmen etc.;
Prüfung, Gestaltung und Löschung grundstücksbezogener Rechte, wie Dienstbarkeiten, Reallasten, Nießbrauchs rechten, Hypotheken und Grundschulden etc.;

Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
Vertretung in allen gerichtlichen Immobilienprozessen ( Mängelbeseitungs- und Schadensersatzverfahren bei BGB oder VOB/B Bauwerkverträgen/ Streitverkündung/mietrechtlichen Verfahren, aber auch verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Bereich des Öffentlichen Baurechts, etwa bei Normenkontrollklagen gegen einen Bebauungsplan, bei kommunalabgabenrechtlichen oder erschließungsbeitragsrechtlichen Verfahren, Enteignungsverfahren etc.;

Beratung und Vertretung im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren in das Immobilienvermögen;
Beratung und Vertretung von Bauträgergesellschaften und Industrieunternehmen ( Non Property Companies) im Zusammenhang mit dem Investment und Desinvestment von Unternehmensimmobilien, Projektentwicklungen, der Grundstücks und Standortsuche;
Beratung von Kommunen im Rahmen von Bauleitplanungsverfahren, kommunalverfassungs-rechtlichen Streitigkeiten etc.;

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