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Rechtsanwältin Gudrun Schwarz-Kellermann
„Gesetze zu kennen, bedeutet nicht, sich ihre Worte anzueignen, sondern ihren Sinn und ihre Tragweite.“

(aus dem corpus iuris civilis, codex iustiniani)

"Ein Jurist, der nicht mehr ist, als nur ein Jurist, ist ein arm Ding.“
Martin Luther

Herzlich willkommen auf der Homepage meiner Kanzlei!


Gudrun Schwarz-Kellermann
Im Sinn dieser beiden Überzeugungen verstehe ich meine Tätigkeit als Anwältin und in diesem Sinn möchte ich meine Mandanten beraten und vertreten, ihnen aber auch die jeweiligen Grenzen aufzeigen – denn auch die gibt es.

Im Vordergrund steht hierbei immer der Mensch. Die individuellen Hintergründe in der kritischen Situation auszuloten, die den Mandanten veranlasst, einen Anwalt aufzusuchen, ist hierbei unabdingbar. Ich nehme mir die Zeit dafür.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Strafrecht und das Familienrecht. Beide Rechtsgebiete überschneiden sich zuweilen, wie z.B. beim Stalking und Gewaltschutz oder bei Zwangsehen.

Im Zusammenhang mit den Folgen einer Straftat wachsen dem Opfer häufig Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. Es empfiehlt sich, sie durch ein und denselben Anwalt durchsetzen zu lassen, u.U. bereits im Strafprozess.

Es ist sinnvoll, so früh wie möglich eine Lösung zu finden, die den Weg zum Gericht erspart. Sowohl im Familien- als auch im Strafrecht ist das möglich – es erfordert aber, dass angehende Mandanten sich so früh wie möglich entscheiden, anwaltlichen Beistand für ihr jeweiliges Problem zu suchen. So kann im Familienrecht, nachdem die Facetten des Einzelfalles beleuchtet worden sind, oft eine außergerichtliche Lösung gefunden werden. Im Strafprozess können entlastende Umstände bereits im Ermittlungsverfahren vorgebracht werden, um den Tatvorwurf auszuräumen. Ein Zuwarten auf die Hauptverhandlung mit denselben entlastenden Argumenten hat oft nur höhere Gebühren zur Folge. Das ist zwar schön für den Anwalt, nicht aber für den Mandanten.

Oftmals können die Konflikte der Mandanten nicht außerhalb des Gerichtssaals bereinigt werden.

Auch hier gilt es, mit allem juristischen Können und mit Leidenschaft eine energische Interessenvertretung des Mandanten aufzubauen.

Bei alledem ist die Kenntnis der neuesten Entwicklung des Rechts und der Rechtsprechung selbstredend.

Ich freue mich darauf, für Sie tätig werden zu können.

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