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Poststraße 43, 52445 Titz-Hasselsweiler, Deutschland
02463-99 64 91
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Zieladresse:
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Informationen

Dienstleistungen und Wartungsvorschrifen:
Beratung
Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern
Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern dient der Sicherstellung der Funktionsbereitschaft. Sie umfaßt die Prüfung und Inspektion, Wartung, Instandsetzung der Feuerlöscher.

Die Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern wird von einem Sachkundigen durchgeführt. Der Sachkundige muß für die Durchführung der Instandhaltung grundsätzlich schriftlich legitimiert sein.
Der Sachkundige übernimmt die Gewähr in sicherheitstechnischer und brandschutztechnischer Hinsicht für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandsetzung der ihm anvertrauten Feuerlöscher.





Betriebssicherheitsverordnung

Spätestens ab 01.01.2008 sind die Betriebe nach der Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV) verpflichtet, bestimmte technische Geräte und Werkzeuge nach vorgegebenen Kriterien/Richtlinien und Zeitabständen einer sicherheitstechnischen Prüfung zu unterziehen bzw. diese extern durchführen zu lassen.
Für Feuerlöscher neu hinzugekommen ist eine ‚Prüfung nach BetrSichV §§ 15 und 17 durch eine Befähigte Person, die im Normalfall mit dem bisherigen Sachkundigen identisch ist, jedoch eine zusätzliche Qualifikation erfordert.
Tätigkeitsbezogen fällt in erster Linie eine umfangreiche Dokumentation jedes einzelnen Feuerlöschers sowie eine interne Gerätenummerierung und eine zusätzliche detaillierte Prüfaufzeichnung ins Gewicht.
Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter als 'Befähigte Person' geschult und legitimiert.




Um die ständige Funktionsbereitschaft sicherzustellen, muss jeder Löscher durch den Sachkundigen bzw. Befähigte Person in regelmäßigen Zeitabständen, die nicht länger als 2 Jahre sein dürfen, inspiziert werden. Die Zeitabstände zwischen zwei Inspektionen müssen gegebenenfalls kürzer sein, wenn dies anderweitig festgelegt ist. (z.B. §35 g der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVO) schreibt für Löscher in Kraftomnibussen die Prüfung innerhalb 12 Monaten vor,bei hohen Brandrisiken oder starker Beanspruchung durch Umwelteinflüsse können ebenfalls kürzere Zeitabstände erforderlich sein)

Diese Instandhaltungsarbeiten führen wir an allen in Deutschland zugelassenen Feuerlöschgeräten durch.



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